Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung
Sie ist für Reisen außerhalb des Heimatlandes konzipiert und ergänzt oder ersetzt in vielen Fällen die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, die im Ausland oft nur eingeschränkt oder gar nicht greifen.
Gegenstand der Auslandsreisekrankenversicherung
Gegenstand der ARV ist die finanzielle Absicherung von Krankheitsfällen oder Unfällen während eines Auslandsaufenthalts. Sie übernimmt in der Regel Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Operationen. Auch Medikamente und Verbandsmaterial, Transportkosten wie Rettungsdienste und Krankentransporte zum nächstgelegenen Krankenhaus sind abgedeckt. Ein zentraler Punkt ist der medizinisch notwendige Rücktransport ins Heimatland, wenn eine adäquate Behandlung vor Ort nicht möglich ist oder die Genesung zu Hause sinnvoller ist. Zudem sind akute Zahnbehandlungen sowie die Überführung im Todesfall enthalten.
Besonderheiten der Auslandsreisekrankenversicherung
Die ARV ist zeitlich auf die Dauer der Reise begrenzt. Es gibt Policen für Einzelreisen oder Jahresversicherungen, die eine beliebige Anzahl von Reisen innerhalb eines Jahres abdecken. Sie ist keine vollwertige Krankenversicherung, sondern eine Ergänzung für den Auslandsaufenthalt. Behandlungen von Vorerkrankungen sind in der Regel ausgeschlossen, außer es kommt zu einer unerwarteten akuten Verschlechterung. Besonders wichtig ist die ARV, da die gesetzliche Krankenversicherung außerhalb der EU oft keine oder nur eingeschränkte Leistungen übernimmt. Der Versicherungsschutz beginnt mit Reiseantritt und endet mit der Rückkehr.
Häufige Schadenbeispiele
Typische Fälle sind Magen-Darm-Infektionen, Sportunfälle, Verkehrsunfälle mit Mietwagen oder Rollern, akute Zahnschmerzen, grippale Infekte oder auch schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Worauf es beim Leistungsspektrum zu achten gilt
Wichtig ist eine ausreichend hohe oder unbegrenzte Versicherungssumme. Besonders beim Rücktransport sollte nicht nur Lebensgefahr, sondern auch medizinische Sinnhaftigkeit abgedeckt sein. Ambulante und stationäre Behandlungen sollten ohne Selbstbeteiligung übernommen werden. Zahnbehandlungen, Heil- und Hilfsmittel, Bergungskosten, Kinderbetreuung, Nachleistungsfristen und Ausschlüsse müssen genau geprüft werden. Auch Reisegebiete, Altersgrenzen und mögliche Ausschlüsse wie Extremsportarten oder Pandemien sind zu beachten.
Geltungsbereich der Auslandsreisekrankenversicherung
Die meisten Policen gelten weltweit, oft mit separaten Tarifen für USA und Kanada. Sie gilt nur außerhalb des Heimatlandes und nicht für Reisen, die die maximale Dauer überschreiten. Wer länger im Ausland lebt oder arbeitet, benötigt eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
Für wen und für welchen Bereich es nicht gilt
Im Heimatland greift sie nicht. Für längere Auslandsaufenthalte oder geplante Behandlungen ist sie nicht gedacht. Behandlungen bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, vorhersehbaren Vorerkrankungen oder in Kriegs- und Krisengebieten sind ausgeschlossen.
Reiserücktritts- und Abbruchversicherung
Reiserücktritts- und Abbruchversicherung
Besonderheiten
Oft werden Rücktritts- und Abbruchversicherung kombiniert angeboten. Die Rücktrittsversicherung greift vor Reiseantritt, die Abbruchversicherung während der Reise. Entscheidend ist, dass das Ereignis unvorhersehbar und nach der Buchung eingetreten ist. Der Schutz kann für Einzelpersonen, Familien oder Reisegruppen gelten. Wichtig ist der frühzeitige Abschluss nach der Buchung. Viele Tarife enthalten eine Selbstbeteiligung. Vorerkrankungen sind oft nur eingeschränkt mitversichert.
Häufige Schadenbeispiele
Ein Reiserücktritt kann nötig sein bei schwerer Krankheit, Unfall, Todesfall, Risikoschwangerschaft, Jobverlust, Einbruchdiebstahl oder wichtigen Gerichtsterminen. Ein Reiseabbruch kann erfolgen bei Krankheit oder Unfall vor Ort, Todesfall in der Familie, Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder schwerem Schaden am Eigentum zu Hause.
Worauf es beim Leistungsspektrum zu achten gilt
Entscheidend ist die Bandbreite der Rücktrittsgründe und die Definition nahestehender Personen. Wichtig sind auch Leistungen beim Reiseabbruch, wie die Erstattung nicht genutzter Leistungen, Kosten für die Rückreise oder verlängerten Aufenthalt. Die Deckungssumme sollte an den Reisepreis angepasst sein. Achten Sie auf Höhe der Selbstbeteiligung, Ausschlüsse wie psychische Erkrankungen, Krieg oder Pandemien, sowie auf Fristen und Meldepflichten. Manche Policen beinhalten auch Mietwagen-Schutz oder eine Reisegepäckversicherung.
Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherung
Versichert sind Koffer, Kleidung, Gebrauchsgegenstände, Sportgeräte und elektronische Geräte. Wertgegenstände sind meist nur eingeschränkt abgedeckt.
Besonderheiten
Die Reisegepäckversicherung ist oft subsidiär, das heißt, sie greift nur, wenn keine andere Versicherung zahlt. Versicherungssummen sind oft begrenzt, besonders für Wertgegenstände. Erstattet wird meist der Zeitwert, nicht der Neuwert. Weltweiter Schutz ist üblich, Ausschlüsse betreffen jedoch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Abnutzung oder innere Schäden.
Häufige Schadenbeispiele
Dazu zählen Diebstahl am Flughafen oder im Hotel, Verlust durch Transportunternehmen oder Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung oder Wasser.
Worauf es beim Leistungsspektrum zu achten gilt
Prüfen Sie die Versicherungssumme und Höchstgrenzen für bestimmte Gegenstände. Achten Sie auf Zeitwert oder Neuwertregelung, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Meldefristen. Wichtige Punkte sind auch weltweite Gültigkeit, Dauer des Schutzes, Deckung bei Transportschäden sowie Notfallleistungen wie Ersatzbeschaffung bei Gepäckverspätung.
Reiseunfallversicherung
Reiseunfallversicherung
Gegenstand der Versicherung
Sie deckt Invaliditätsleistungen, Todesfallleistungen, Bergungskosten, Rücktransportkosten, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld ab.
Besonderheiten
Sie gilt nur für die Dauer der Reise und den jeweiligen Reiseort. Oft ist sie Teil von Reisepaketen. Die Versicherungssummen sind meist geringer als bei einer klassischen Unfallversicherung. Extremsportarten sind häufig ausgeschlossen. Zusätzlich gibt es Assistance-Leistungen wie Organisation von Rücktransporten oder ärztlicher Hilfe vor Ort.
Häufige Schadenbeispiele
Dazu zählen Sportunfälle beim Skifahren, Wandern oder Tauchen, Verkehrsunfälle mit Auto oder Roller, Alltagsunfälle im Hotel oder beim Kochen sowie Freizeitunfälle beim Surfen oder Reiten.
Worauf es beim Leistungsspektrum zu achten gilt
Entscheidend ist die Höhe der Invaliditäts- und Todesfallleistung, Bergungs- und Rücktransportkosten, Krankenhaustagegeld, Dauer und Geltungsbereich. Wichtig sind auch Ausschlüsse wie Risikosportarten oder Alkohol, Assistance-Leistungen, mögliche Selbstbeteiligung und Altersgrenzen.