Private Versicherungen

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Von Haftpflicht- bis Wohngebäude-, von Rechtsschutz- bis Hausratversicherung. Alle Versicherungen für den privaten Bereich.

Corsanis Finanz GmbH
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Elementarschäden
Glasversicherung
Unfallversicherung
Rechtsschutzversicherung
Sonstiges

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie einer anderen Person versehentlich einen Schaden zufügen – sei es ein Sach-, Personen- oder Vermögensschaden.
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Laut Gesetz haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen, auch bei kleinen Missgeschicken wie einem umgestoßenen Glas auf einem teuren Laptop. Die Versicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Sie haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzleistungen. Sie ist daher ein wichtiger Schutz vor existenzbedrohenden finanziellen Risiken im Alltag und wird von Experten als eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen empfohlen, auch weil sie meist nur geringe Beiträge kostet.

Zu den häufigsten Schäden im Bereich der privaten Haftpflicht gehören Schäden durch Gefälligkeitshandlungen (z.B. als privater Umzugshelfer), Schäden an fremden geliehenen, beweglichen Sachen oder auch sog. Be- und Entladeschäden, wie z.B. durch das Öffnen einer Autotür an einem anderen Fahrzeug.

Wie bereits erwähnt muss eine Haftpflichtversicherung – auch im Premium-Bereich – nicht teuer sein. Bei uns gibt es die private Haftpflichtversicherung für Familien bereits ab einem niedrigen bis mittleren einstelligen Eurobetrag im Monat – sogar mit Einschluss deliktunfähiger Kinder (Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr).

Sprechen Sie uns gern an.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung

Es muss nicht immer gleich der Totalverlust wie auf dem Bild sein, ab trotzdem: eine Hausratversicherung sichert den gesamten beweglichen Besitz in einer Wohnung oder einem Haus ab – etwa Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Wertsachen.
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Versichert sind Schäden durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel. Auch Elementarschäden durch besondere Naturereignisse oder aber Glasbruch an Mobiliar und Haus kann versichert werden. Im Schadenfall ersetzt die Versicherung die Wiederbeschaffungskosten. Sie ist sinnvoll, weil sie finanzielle Sicherheit bietet: Selbst bei schwersten Schäden, etwa durch einen Wohnungsbrand, erhält man den Neuwert des Hausrats. Ohne Versicherung müsste man alle Gegenstände aus eigener Tasche ersetzen. Besonders bei höherwertiger Ausstattung oder teuren Geräten schützt eine Hausratversicherung vor erheblichen finanziellen Belastungen und sorgt für ein beruhigendes Sicherheitsgefühl im Alltag. Sie bietet somit neben der finanziellen Sicherheit auch den persönlichen Seelenfrieden.

Komplettpakete im Premiumbereich sind je nach Wohnungsgröße schon für wenig Geld im Monat bei uns erhältlich. Hier lohnt es besonders, sich auf die Vielfalt unserer Anbindungen zu verlassen, da die Angebote im Bereich der Hausratversicherung schon aufgrund von verschiedenen Postleitzahlen oft stark voneinander abweichen können. Sprechen Sie uns gern an – und verlassen Sie sich auf unsere Expertise.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung

Die private Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Folgen durch Schäden am eigenen Haus und fest verbundenen Bestandteilen.
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Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie vor existenzbedrohenden Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Im Schadenfall wird nicht nur der Zeitwert ersetzt, sondern der Wiederaufbau zum aktuellen Neuwert bezahlt. Zusätzlich können Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdbeben abgesichert werden – diese sind jedoch meist nicht automatisch enthalten. Tornados und Windhosen zählen übrigens nicht zu den Elementarschäden, sondern gelten als Sturmschäden und sind in der Regel standardmäßig mitversichert.

Die häufigsten Schadensursachen sind Rohrbrüche, Sturmschäden ab Windstärke 8, Hagelschäden an Dächern oder Fassaden, Brände sowie – bei entsprechender Zusatzversicherung – Schäden durch Naturereignisse wie Rückstau oder Erdrutsch.

Besonders empfehlenswert sind Tarife, die sogenannte unbenannte Gefahren einschließen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrendeckung, die nicht nur klar definierte Risiken absichert, sondern grundsätzlich alle Schäden übernimmt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das kann etwa bei Schäden durch Tiere, herabfallende Gegenstände, austretende Flüssigkeiten außerhalb der Leitung, Vandalismus oder baubedingte Erschütterungen von Vorteil sein. Zudem entfällt in vielen Fällen die Beweispflicht des Versicherungsnehmers, was die Schadensabwicklung deutlich erleichtert und Deckungslücken effektiv schließt.

Ebenso wichtig ist der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit. Denn ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – wie eine brennende Kerze oder ein offenes Fenster bei Sturm – kann schnell zu großen Schäden führen. Ohne diesen Einschluss darf der Versicherer im Schadenfall Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Mit entsprechender Tarifwahl bleibt der volle Versicherungsschutz erhalten – unabhängig davon, ob Ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Das schafft Rechtssicherheit, schützt vor hohen Eigenkosten und erspart mögliche Streitigkeiten über die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag oder nicht.

Zusammengefasst gilt: Wer sich vor finanziellen Risiken wirklich umfassend schützen möchte, sollte bei der Wohngebäudeversicherung auf eine Allgefahrendeckung und den Einschluss grober Fahrlässigkeit achten. Beides zusammen sorgt für größtmögliche Sicherheit und Planbarkeit im Ernstfall.

Elementarschäden

Versicherungen bei Elementarschäden

Die Elementarschadenversicherung ist ein wichtiger Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung.
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Sie schützt vor finanziellen Folgen durch Naturereignisse, die über die Standardgefahren wie Sturm und Hagel hinausgehen. Dazu zählen insbesondere:

  • Überschwemmung und Rückstau: Durch Starkregen oder Hochwasser.
  • Erdbeben: Schäden durch Bodenbewegungen.
  • Erdrutsch und Erdsenkung: Verschiebung oder Absinken des Bodens.
  • Schneedruck und Lawinen: Schäden durch übermäßige Schneemassen.

Warum sinnvoll?

Die Klimakrise führt zu einer Zunahme von Extremwetterereignissen. Schäden durch Starkregen oder Hochwasser, selbst in nicht explizit als gefährdet geltenden Regionen, sind keine Seltenheit mehr. Ohne Elementarschutz bleiben Hausbesitzer auf den immensen Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau sitzen, was existenzbedrohend sein kann. Die Wohngebäudeversicherung allein deckt diese Risiken nicht ab.

Aktuelle Überlegungen zur Pflichtversicherung:

Angesichts der steigenden Schäden, wie der Flutkatastrophe im Ahrtal, wird in Deutschland intensiv über eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung diskutiert. Die Koalition aus SPD und CDU/CSU hat im Koalitionsvertrag festgehalten, die Einführung einer solchen Pflicht zu prüfen. Ziel ist es, die finanzielle Absicherung flächendeckend zu gewährleisten und die Belastung für staatliche Hilfsleistungen zu reduzieren. Es wird über Modelle wie eine „Opt-Out-Lösung“ gesprochen, bei der die Versicherung automatisch integriert wird, aber unter bestimmten Bedingungen abgewählt werden kann. Dies soll sicherstellen, dass möglichst viele Gebäude geschützt sind, ohne die Versicherungsfreiheit komplett aufzuheben.

Glasversicherung

Versicherung bei Glasbruch und weiteren Schäden

Die Mobiliar- und Gebäudeglasversicherung ist ein spezieller Zusatzschutz, der Schäden an Verglasungen am und im Haus abdeckt, die nicht durch primäre Gefahren wie Sturm, Brand oder Leitungswasser verursacht wurden.
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Sie unterscheidet zwischen:

  • Gebäudeglas: Fest mit dem Gebäude verbundene Scheiben wie Fenster, Türen, Glasdächer von Wintergärten oder Duschkabinen.
  • Mobiliarverglasung: Glasflächen von Einrichtungsgegenständen wie Vitrinen, Schranktüren, Spiegel, Glastischplatten, aber auch Cerankochfelder oder Sichtfenster von Öfen und Kaminöfen.

Warum sinnvoll?

Glasschäden können schnell entstehen: Ein Ball fliegt gegen das Fenster, ein Topf fällt aufs Ceranfeld, eine Tür fällt bei Durchzug zu und die Scheibe splittert. Solche Schäden sind in der Regel weder von der Hausrat- noch von der Wohngebäudeversicherung gedeckt, da sie meist nicht durch eine versicherte Gefahr (Feuer, Sturm etc.) entstanden sind. Die Glasversicherung schließt diese Lücke. Sie übernimmt die Kosten für den Ersatz des Glases sowie für Notverglasungen, Montage, Entsorgung und oft auch für die Wiederherstellung von Anstrichen oder Folien. Gerade bei modernen Häusern mit großen Glasflächen, Wintergärten oder hochwertigen Glaskeramik-Kochfeldern können die Reparaturkosten schnell in die Tausende gehen. Eine Glasversicherung bietet hier umfassenden Schutz vor unerwarteten Ausgaben.

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Sie infolge eines Unfalls eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung (Invalidität) erleiden.
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Anders als andere Versicherungen konzentriert sie sich auf die Unfallursache und nicht auf den Ort oder die Art der Tätigkeit.

Unfalldefinition: Ein Unfall liegt in der privaten Unfallversicherung vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wichtig ist, dass diese fünf Merkmale – plötzlich, von außen, unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, auf den Körper wirkend – erfüllt sind.

Fristen bis zur Auszahlung: Nach einem Unfall muss die Invalidität in der Regel innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt und dem Versicherer gemeldet werden. Die Auszahlung der Leistung erfolgt, sobald der Invaliditätsgrad endgültig feststeht, oft jedoch erst nach Abschluss der Heilbehandlung oder nach Ablauf einer bestimmten Frist, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist (oft 15 Monate für den Eintritt der Invalidität und Geltendmachung). Eine Neubemessung der Invalidität kann meist bis zu drei Jahre nach dem Unfall beantragt werden.

Abgrenzung zur Berufsgenossenschaft (BG): Die private Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz, 24 Stunden am Tag, unabhängig davon, ob der Unfall im Beruf, in der Freizeit oder im Haushalt passiert. Sie ist eine freiwillige Absicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist hingegen eine Pflichtversicherungfür Arbeitnehmer. Sie deckt ausschließlich Arbeitsunfälle (Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sowie während der beruflichen Tätigkeit) und Berufskrankheiten ab. Selbstständige, Hausfrauen/Hausmänner, Rentner und Kinder in der Freizeit sind in der BG in der Regel nicht versichert und benötigen daher unbedingt eine private Unfallversicherung. Die Leistungen der BG umfassen meist medizinische Behandlung, Rehabilitation und Rentenzahlungen, während die private UV primär Kapitalleistungen bei Invalidität oder eine Unfallrente zahlt.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige

Die private Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige ist ein umfassender Schutz, der Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Risiken rechtlicher Auseinandersetzungen im Privatbereich bewahrt.
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Sie deckt in der Regel Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren, Gutachten und Zeugen ab, die bei Streitigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen entstehen können.

Warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist

Rechtliche Konflikte können überraschend und schnell auftreten – und sie sind teuer. Ohne Rechtsschutzversicherung müssten Sie alle Kosten selbst tragen, was schnell existenzbedrohend werden kann. Die private Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, da sie:

  • Finanzielle Sicherheit bietet: Sie schützt vor hohen Prozesskosten, die oft mehrere Tausend Euro betragen können, selbst wenn Sie im Recht sind und gewinnen. Ein verlorener Prozess kann sogar die Kosten der Gegenseite beinhalten.
  • Zugang zum Recht ermöglicht: Sie können Ihr Recht durchsetzen, ohne Angst vor den finanziellen Konsequenzen haben zu müssen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie auf der „kleineren“ Seite stehen und sich nicht gegen große Unternehmen oder Behörden wehren könnten.
  • Verschiedene Bereiche abdeckt: Typische Streitigkeiten, die versichert sein können, sind:
    • Privatrecht: Konflikte aus Kaufverträgen, Reisestornierungen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten.
    • Arbeitsrecht: Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel bei Kündigung oder ausstehendem Lohn.
    • Mietrecht: Streitigkeiten mit dem Vermieter (z.B. wegen Mietmängeln oder Nebenkostenabrechnungen).
    • Verkehrsrecht: Unfälle, Bußgeldbescheide oder der Kauf/Verkauf von Fahrzeugen.
  • Präventive Beratung bietet: Viele Versicherer bieten zudem eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an, die oft schon vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung Klarheit schaffen kann.

Kurz gesagt, eine private Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die nötige Rückendeckung, um Ihr Recht durchzusetzen, ohne dass Sie sich um die enormen Kosten Sorgen machen müssen. Sie ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Absicherung und Ihren Seelenfrieden.

Sonstiges

Andere Sachversicherungen:

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Veranstaltungs-Haftpflicht, Handyversicherung, Drohnen, teure Elektronik oder Fotoausrüstung – die Vielzahl der versicherbaren Risiken scheint manchmal unüberblickbar. Es gibt im Grunde genommen nichts, was sich nicht versichern lässt, so unmöglich oder unglaublich es manchmal scheint. Wir behalten für Sie den Durchblick und haben für alles die passende Lösung parat. Sprechen Sie uns gern an!

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