Gewerbliche Versicherungen

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Sichern Sie Ihr Unternehmen bestmöglich ab mit unseren individuell auf Sie zugeschnittenen Gewerbekonzepten.

Corsanis Finanz GmbH
Haftpflichtversicherung
Betriebsinhaltsversicherung
Maschinenversicherung
Autoinhaltsversicherung
Gewerbliche Flottenversicherungen
Rechtsschutzversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Praxisausfallversicherung
Versicherungen für Mediziner
Bürgschaftsversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Vermögenswirksame Leistungen

Haftpflichtversicherung

Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Die gewerbliche Haftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Folgen, wenn sie Dritten (Kunden, Lieferanten, Passanten) durch ihre betriebliche Tätigkeit einen Schaden zufügen.
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Gegenstand ist die Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus Fahrlässigkeit oder Fehlern im Betriebsablauf entstehen können.

Besonderheiten sind die spezifische Ausrichtung auf das Unternehmensrisiko, beispielsweise durch Deckung für Produkthaftung, Umweltschäden oder Schäden durch mangelhafte Dienstleistungen. Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung, die lediglich persönliche Risiken im Alltag absichert, deckt die gewerbliche Police die komplexen und oft höheren Risiken eines Betriebs ab.

Schadenbeispiele:

Ein Handwerker beschädigt beim Kunden eine teure Bodenfliese (Sachschaden).

Ein Softwareentwickler programmiert einen Fehler, der zu einem Produktionsausfall beim Kunden führt (Vermögensschaden).

Ein Besucher stürzt in den Geschäftsräumen und bricht sich ein Bein (Personenschaden).

 

Die gewerbliche Haftpflichtversicherung ist somit essenziell für die Existenzsicherung von Unternehmen, während die private Haftpflicht primär Privatpersonen absichert.

 

Betriebsinhaltsversicherung

Gewerbliche Inhaltsversicherung

Die gewerbliche Inhaltsversicherung schützt das Inventar eines Unternehmens, ähnlich einer Hausratversicherung für Privatpersonen.
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Versichert sind alle beweglichen Sachen innerhalb der Betriebsräume, die dem Geschäftsbetrieb dienen – von der Einrichtung über Waren und Vorräte bis hin zu Maschinen und Werkzeugen.

Besonderheiten und Schadenbeispiele

Eine Besonderheit ist der Neuwertersatz, d.h., im Schadenfall werden die Kosten für die Wiederbeschaffung neuer Gegenstände übernommen.

 

Typische Schadenbeispiele sind:

Brand: Ein Feuer zerstört die Büroausstattung und Warenlager.

Einbruchdiebstahl: Gestohlene Computer, Werkzeuge und Verkaufsware.

Leitungswasser: Ein Rohrbruch beschädigt Maschinen und Akten.

Sturm/Hagel: Durch ein undichtes Dach dringt Wasser ein und ruiniert die Einrichtung.

 

Ergänzungsmöglichkeiten

Die Inhaltsversicherung kann sinnvoll ergänzt werden durch:

Glasversicherung: Deckt Bruchschäden an der Betriebsverglasung ab.

Elementarversicherung: Schützt vor Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Ersetzt den entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten, wenn der Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht.

Maschinenbruchversicherung: Sichert einzelne Maschinen gegen Schäden durch Bedienungsfehler, Materialfehler oder Ungeschicklichkeit ab.

Maschinenversicherung

Gewerbliche Maschinenversicherung

Die gewerbliche Maschinenversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schäden an ihren technischen Anlagen und Maschinen.
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Sie ist eine Allgefahrendeckung, was ihre Besonderheit ausmacht: Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen sind alle plötzlich und unvorhergesehen eintretenden Schäden versichert, es sei denn, sie sind explizit ausgeschlossen.

 

Gegenstand und Besonderheiten

Versichert sind in der Regel stationäre und fahrbare Maschinen, maschinelle Einrichtungen sowie Aggregate und Apparate. Die Deckung umfasst unter anderem Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Materialfehler, Konstruktions- und Fabrikationsfehler, aber auch Kurzschluss, Überstrom oder Brand (sofern nicht durch eine Feuerversicherung gedeckt), Sturm, Frost und Überschwemmung. Verschleißschäden sind generell ausgeschlossen.

 

Schadenbeispiele

Ein Produktionsfehler an einem Bauteil führt zum Ausfall einer CNC-Maschine.

Durch einen Kurzschluss wird die Steuerung einer Industrieanlage zerstört.

Ein Bagger kippt um und wird dabei stark beschädigt, weil der Fahrer einen Bedienfehler gemacht hat.

Eine Überspannung im Stromnetz verursacht Schäden an empfindlichen elektronischen Geräten.

 

Die Maschinenversicherung ist somit ein unverzichtbarer Schutz für Betriebe, die auf einen reibungslosen Maschinenpark angewiesen sind.

Autoinhaltsversicherung

Gewerbliche Autoinhaltsversicherung

Die gewerbliche Autoinhaltsversicherung ist eine spezielle Art der Versicherung, die nicht das Fahrzeug selbst, sondern dessen im Inneren befindliche Güter und Gegenstände absichert.
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Sie ist besonders relevant für Unternehmen, die Werkzeuge, Waren, Geräte oder Muster in ihren Fahrzeugen transportieren.

 

Besonderheiten und Leistungsumfang

Im Gegensatz zur Kfz-Kaskoversicherung, die Schäden am Fahrzeug abdeckt, springt die Inhaltsversicherung ein bei Diebstahl, Vandalismus, Brand, Explosion, Unfall oder Naturereignissen (Sturm, Hagel, Überschwemmung), die den Inhalt betreffen. Ein wesentlicher Vorteil ist die zeitliche und örtliche Unabhängigkeit des Schutzes – die Güter sind versichert, solange sie sich im Fahrzeug befinden, auch wenn es abgestellt ist. Oftmals sind auch Schäden während des Be- und Entladens mitversichert.

 

Schadenbeispiele

Ein Handwerkerfahrzeug wird aufgebrochen, und die teuren Elektrowerkzeuge werden gestohlen.

Bei einem Auffahrunfall wird die Ladung elektronischer Geräte im Lieferwagen beschädigt.

Nach einem Sturm fällt ein Ast auf das Dach eines Transporters, wodurch Musterkollektionen im Innenraum durchnässt werden.

 

Diese Versicherung schließt eine wichtige Lücke im gewerblichen Bereich und schützt vor erheblichen finanziellen Verlusten durch beschädigte oder gestohlene Arbeitsmittel.

Gewerbliche Flottenversicherungen

Flotten und zulassungspflichtige Sonderrisiken

Gewerbliche Flottenversicherungen unterscheiden sich signifikant von Einzelversicherungen für private Fahrzeuge. Ihr Hauptmerkmal ist die Bündelung mehrerer Fahrzeuge unter einem einzigen Vertrag, was oft zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.
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Anstatt jedes Fahrzeug einzeln zu versichern, wird das Risiko der gesamten Flotte bewertet. Dies ermöglicht maßgeschneiderte Prämien, die auf Faktoren wie der Anzahl und Art der Fahrzeuge, der Branche, dem Fahrverhalten der Mitarbeiter und der Schadenhistorie basieren.

Ein weiterer entscheidender Vorteil ist die Vereinfachung der Verwaltung. Unternehmen müssen sich nicht mit einer Vielzahl von Policen und Fälligkeitsterminen auseinandersetzen, sondern haben einen zentralen Ansprechpartner und eine übersichtliche Abrechnung. Zudem bieten Flottenversicherungen oft zusätzliche Deckungsoptionen, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind, wie etwa Schutz für lose Ausrüstung, Ladung oder spezielle Nutzfahrzeuge. Dies macht sie zu einem unverzichtbaren Instrument für jedes Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Hinzu kommen Sonderfahrzeuge, die betrieblich vielfältig und zulassungspflichtig sind, da sie über die Standardfunktionen hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader), die vorrangig für spezielle Tätigkeiten konzipiert sind, Spezial-LKW (Kranwagen, Betonmischer) mit fest verbauten Aufbauten oder Anhänger und Auflieger mit besonderen Transportaufgaben (Tieflader, Tankauflieger). Auch Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren) fallen in diese Kategorie. Ihre Besonderheit liegt oft in der Bauart, dem Gewicht und den damit verbundenen speziellen Genehmigungs- und Führerscheinanforderungen.

Auch hier gilt der Grundsatz: für alles, was rollt haben wir eine Versicherung, für jedes Problem eine Lösung!

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung für Unternehmen und Selbständige

Gewerblicher Rechtsschutz: Schutz für Ihre Unternehmenswerte
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Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen im Bereich des geistigen Eigentums und unlauteren Wettbewerbs. Sie ist essenziell, da Rechtsstreitigkeiten in diesem komplexen Feld schnell hohe Kosten für Anwälte, Gerichtsgebühren und Gutachten verursachen können.

 

Besondere Merkmale und versicherbare Bausteine

Diese Spezialversicherung deckt nicht nur die gerichtliche, sondern oft auch die außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen ab. Typische versicherbare Bausteine sind:

Patentrechtsschutz: Schutz bei Verletzung oder Anfechtung von Patenten und Gebrauchsmustern.

Markenrechtsschutz: Absicherung bei Markenrechtsverletzungen oder der Abwehr unberechtigter Abmahnungen.

Wettbewerbsrechtsschutz: Unterstützung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb, z.B. bei irreführender Werbung.

Urheberrechtsschutz: Deckung bei Urheberrechtsverletzungen.

Designrechtsschutz: Schutz bei der Verletzung eingetragener Designs.

 

Schadenbeispiele

Einige Schadenbeispiele sind:

Ein Konkurrent kopiert Ihr Produktdesign.

Ein Mitbewerber verwendet eine Ihnen ähnliche Marke.

Sie werden wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einer Ihrer Marketingkampagnen abgemahnt.

 

Bedeutung der Firmenvertragsrechtsschutzversicherung

Die Firmenvertragsrechtsschutzversicherung ist ein eigenständiger und wichtiger Baustein, der Unternehmen bei rechtlichen Streitigkeiten aus Vertragsbeziehungen mit Lieferanten und Dienstleistern (Verträge aus sog. Hilfs- und Nebengeschäften), aber auch mit Kunden absichert. Dies kann von der Nichterfüllung eines Liefervertrages bis hin zu Mängelansprüchen reichen. Sie ist für jedes Unternehmen von Bedeutung, da Vertragsbeziehungen das Fundament des Geschäftslebens bilden und Streitigkeiten schnell entstehen können. Es gilt hierbei unbedingt zu beachten, welche Versicherungen nur den Bereich der Hilfs- und Nebengeschäfte in diesem Segment absichern und welche das Verhältnis im direkten Endkundengeschäft.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Gewerbliche Betriebsunterbrechungsversicherung

deckt fortlaufende Kosten (z.B. Gehälter, Mieten) und den entgangenen Gewinn ab, wenn der Betrieb aufgrund eines versicherten Sachschadens (z.B. Brand, Sturm, Überschwemmung) ganz oder teilweise zum Erliegen kommt.
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Die Besonderheit liegt darin, dass nicht der Sachschaden selbst, sondern dessen finanzielle Folgen versichert sind.

 

Betriebsunterbrechung durch Zwangsschließung (Corona, Seuchenschutz)

Zwangsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen, wie sie während der Corona-Pandemie oder bei Seuchengefahr auftraten, sind in älteren oder Standard-BU-Versicherungen oft nicht abgedeckt. Diese Policen konzentrieren sich auf Sachschäden. Für solche Fälle ist in der Regel eine spezielle Epidemie- oder Pandemieversicherung oder eine Betriebsschließungsversicherung erforderlich, die explizit das Risiko von behördlich angeordneten Schließungen einschließt. Es ist entscheidend, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, da die Deckung hier stark variieren kann.

Praxisausfallversicherung

Praxisausfallversicherung

Die Praxisausfallversicherung ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, die auf die Bedürfnisse freiberuflicher Praxen zugeschnitten ist, wie Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder Therapiezentren.
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Ihr Hauptzweck ist es, den fortlaufenden Gewinnverlust und die fixen Kosten einer Praxis zu decken, wenn der Praxisinhaber (oder eine Schlüsselperson) durch Krankheit oder Unfall ausfällt und die Praxis dadurch ganz oder teilweise zum Erliegen kommt.

 

Besonderheiten und Leistungsumfang

Im Gegensatz zu einer allgemeinen Krankentagegeldversicherung, die das persönliche Einkommen des Versicherten absichert, deckt die Praxisausfallversicherung die finanziellen Auswirkungen auf den Praxisbetrieb. Dazu gehören:

Entgangene Einnahmen: Dies ist der Hauptbestandteil und ersetzt den Gewinn, der aufgrund der praxisschließenden Unterbrechung nicht erwirtschaftet werden kann.

Laufende Betriebskosten: Miete, Personalkosten, Leasingraten für Geräte, Versicherungsprämien und andere Fixkosten, die auch während des Ausfalls weiter anfallen.

Zusatzkosten: Eventuell anfallende Kosten, um den Betrieb nach dem Ausfall wieder aufzunehmen oder aufrechtzuerhalten, wie z.B. Vertretungskosten, wenn dies versichert ist.

 

Die Besonderheit liegt in der Anpassung an die spezifische Struktur freiberuflicher Praxen, bei denen der Inhaber oft das zentrale Element für den Umsatz ist. Die Versicherungssumme wird individuell auf Basis des durchschnittlichen Praxisumsatzes und der Fixkosten berechnet.

 

Schadenbeispiele

Arztpraxis: Der niedergelassene Arzt erleidet einen Bandscheibenvorfall und kann für mehrere Wochen keine Patienten behandeln. Die Versicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Kosten für Miete und Personal.

Zahnarztpraxis: Die Zahnärztin bricht sich bei einem Unfall den Arm und kann für zwei Monate keine Behandlungen durchführen. Die Praxisausfallversicherung deckt den Umsatzausfall und die fixen Betriebskosten.

Physiotherapiepraxis: Der Inhaber einer Physiotherapiepraxis erkrankt schwer und fällt für längere Zeit aus, sodass die Praxis geschlossen bleiben muss. Die laufenden Kosten und der entgangene Gewinn werden erstattet.

 

Zwangsschließungen (z.B. durch Seuchenschutz)

Traditionell deckte die Praxisausfallversicherung keine Zwangsschließungen durch behördliche Anordnungen (wie z.B. wegen einer Pandemie oder Seuchengefahr). Der Fokus lag ausschließlich auf dem Ausfall durch Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers.

 

Nach Corona: Erweiterte Deckungsmöglichkeiten

Aufgrund der Erfahrungen mit der Corona-Pandemie haben viele Versicherer ihre Bedingungen angepasst. Es gibt nunmehr Tarife oder spezielle Zusatzbausteine, die auch das Risiko von Betriebsschließungen durch behördliche Anordnungen im Falle meldepflichtiger Krankheiten oder Seuchen mit abdecken. Diese Erweiterungen sind jedoch nicht automatisch in jeder Police enthalten und müssen explizit vereinbart werden. Es ist daher entscheidend, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und bei Bedarf eine entsprechende Absicherung zu wählen.

Versicherungen für Mediziner

Besonderheiten im medizinischen Beruf

Der medizinische Beruf weist einige Spezifika auf, die bei der Wahl der Versicherungen berücksichtigt werden müssen.
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Hohes Schadenpotenzial bei Fehlern: Wie bereits erwähnt, können Fehler in der Medizin schwerwiegende Folgen für die Patienten haben, was zu sehr hohen Schadenersatzforderungen führen kann. Dies unterscheidet den Arztberuf von vielen anderen Dienstleistungsberufen.

Lange und anspruchsvolle Ausbildung: Die Investition in Ausbildung und Studium ist enorm. Ein früher Ausfall aus dem Beruf durch Berufsunfähigkeit hätte weitreichende finanzielle Konsequenzen.

Berufsethos und Verantwortung: Mediziner tragen eine hohe Verantwortung für das Leben und die Gesundheit anderer Menschen. Dies ist nicht nur eine ethische, sondern auch eine rechtliche Bürde, die durch eine gute Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sein muss.

Spezifische Gesundheitsrisiken: Ärzte und medizinisches Personal sind aufgrund ihrer Tätigkeit potenziell höheren Risiken für Infektionskrankheiten, psychische Belastungen (Burnout) oder orthopädische Probleme ausgesetzt. Diese spezifischen Risiken müssen bei der Gestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Der medizinische Bereich ist stark reguliert. Gesetze und Vorschriften (z.B. das Patientenrechtegesetz) legen klare Pflichten und Verantwortlichkeiten fest, deren Verletzung schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Vielfältigkeit der Tätigkeiten: Ob niedergelassener Arzt, angestellter Arzt im Krankenhaus, Chirurg, Anästhesist oder Forscher – die Tätigkeiten sind sehr unterschiedlich und erfordern oft angepasste Versicherungslösungen, insbesondere bei der Berufshaftpflicht.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mediziner aufgrund der hohen Verantwortung, des potenziellen Schadenrisikos und der spezifischen beruflichen Belastungen einen besonderen Bedarf an umfassendem Versicherungsschutz haben, um ihre berufliche Existenz zu sichern. Sprechen Sie uns daher gern an!

Bürgschaftsversicherung

Bürgschaftsversicherung

Eine Bürgschaftsversicherung (auch Kautionsversicherung genannt) ist eine Alternative zur Bankbürgschaft.
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Unternehmen hinterlegen hierbei keine Sicherheiten wie Bargeld oder Bankguthaben bei Banken, sondern nutzen eine Versicherung, um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.

 

Wesentliche Merkmale:

Liquiditätsschonung: Das gebundene Kapital bleibt dem Unternehmen erhalten und steht für Investitionen oder andere Geschäftszwecke zur Verfügung.

Flexibilität: Schnellere und unkompliziertere Abwicklung im Vergleich zu traditionellen Bankbürgschaften.

Vielfältige Einsatzbereiche: Sie deckt verschiedene Bürgschaftsarten ab, wie z.B. Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- oder Anzahlungsbürgschaften, die im Bauwesen oder bei Lieferverträgen relevant sind.

 

Besonderheiten:

Die Bürgschaftsversicherung stellt eine moderne und effiziente Lösung für Unternehmen dar, die ihre Bonität nutzen möchten, ohne ihre Finanzreserven zu blockieren. Dies ist besonders für wachsende Unternehmen von Vorteil.

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland.
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Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, zusätzlich zur gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge, Kapital für den Ruhestand aufzubauen.

 

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die bAV bezeichnet Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt. Der Arbeitnehmer wandelt dabei einen Teil seines Bruttogehalts direkt in Beiträge zur bAV um, was als Entgeltumwandlung bezeichnet wird.

 

Vorteile der bAV

Vorteile für Arbeitnehmer:

Steuer- und Sozialabgabenersparnis: Beiträge aus dem Bruttogehalt reduzieren das zu versteuernde Einkommen und die Sozialversicherungsbeiträge während der Ansparphase.

Arbeitgeberzuschuss: Oft bezuschusst der Arbeitgeber die Beiträge, was die Rendite für den Arbeitnehmer erhöht.

Sicherheit: Die angesparten Gelder sind insolvenzgeschützt.

 

Vorteile für Arbeitgeber:

Mitarbeiterbindung: Die bAV ist ein attraktiver Benefit und erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung.

Attraktivität als Arbeitgeber: Unternehmen, die eine bAV anbieten, positionieren sich als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte.

Sozialabgabenersparnis: Auch Arbeitgeber sparen Sozialabgaben auf die umgewandelten Gehaltsteile.

 

Möglichkeiten der Versicherung

Es gibt verschiedene Durchführungswege für die bAV:

Direktzusage: Der Arbeitgeber verspricht direkt Leistungen.

Pensionskasse: Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen zusagt.

Direktversicherung: Eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt.

Pensionsfonds: Eine weitere externe Versorgungseinrichtung, die größere Freiheiten bei der Kapitalanlage hat.

Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die Leistungen an Arbeitnehmer erbringt.

Die Wahl des Durchführungswegs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensgröße, der Risikobereitschaft und den gewünschten Leistungen.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt anlegt.
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Sie sollen Arbeitnehmern beim langfristigen Vermögensaufbau helfen. Typischerweise werden Beträge von bis zu 40 Euro monatlich direkt vom Arbeitgeber auf ein spezielles Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen.

 

Vorteile für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bieten VL eine attraktive Möglichkeit, ohne großen Aufwand Vermögen aufzubauen. Oft gibt es staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie, die die Attraktivität weiter erhöhen. Das angelegte Geld steht nach einer Sperrfrist von sechs Jahren plus laufendem Quartal zur freien Verfügung.

 

Vorteile für Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber sind VL vorteilhaft. Sie können VL als zusätzlichen Anreiz im Rahmen der Mitarbeiterbindung und -motivation einsetzen. Es ist eine attraktive Sozialleistung, die das Unternehmen als fürsorglichen Arbeitgeber positioniert und die Attraktivität bei der Gewinnung neuer Fachkräfte steigert.

 

Anlagemöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, VL anzulegen:

Bausparverträge: Ideal für alle, die langfristig Wohneigentum erwerben oder modernisieren möchten.

Banksparpläne: Eine sichere und flexible Option, bei der regelmäßig ein fester Betrag angespart wird.

Fondssparpläne: Bieten höhere Renditechancen, sind aber auch mit stärkeren Schwankungen verbunden. Sie eignen sich für langfristige Anlagen.

Tilgung eines Immobilienkredits: In einigen Fällen können VL auch zur direkten Tilgung eines bestehenden Immobiliendarlehens genutzt werden.

 

Durch diese vielfältigen Optionen können Arbeitnehmer die Anlageform wählen, die am besten zu ihren individuellen Zielen und ihrer Risikobereitschaft passt.

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